Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Netivoo · Webdesign & Digitales Marketing
Jonas Hoting · Oldenburg
Stand: April 2026
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Netivoo, vertreten durch Jonas Hoting (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde") über Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Google Ads sowie digitales Marketing.
Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sämtliche Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Anzahlung durch den Auftraggeber zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente Bestandteil geworden sind, gehen diese im Widerspruchsfall den vorliegenden AGB vor.
§ 3 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Teilleistungen an Subunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:
- Texte, Bilder, Logos und sonstiges Inhaltsmaterial in geeignetem Format
- Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (Hosting, Domain, CMS, Werbekonten)
- Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen
Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall seinen Vergütungsanspruch.
Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Soweit der Auftragnehmer rechtliche Bedenken gegenüber bereitgestellten Inhalten hat, wird er den Auftraggeber darüber informieren. Der Auftragnehmer kann die Leistungserbringung verweigern, soweit er Kenntnis davon hat, dass bereitgestellte Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen und der Auftraggeber nach entsprechendem Hinweis die Inhalte nicht anpasst.
Teil 2 – Leistungsumfang
§ 5 Webdesign und Webentwicklung
Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites und Landing Pages. Die technische Umsetzung erfolgt in der Regel auf Basis von Next.js, Vercel oder vergleichbaren Technologien, sofern nicht abweichend vereinbart.
Dem Auftraggeber stehen grundsätzlich zwei Korrekturschleifen je Projekt zu. Darüber hinausgehende Änderungswünsche können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungswünsche, die über das vereinbarte Briefing hinausgehen.
§ 6 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Suchmaschinenoptimierung gemäß aktuellem Best-Practice-Standard. Bestimmte Ergebnisse – insbesondere konkrete Rankings, Besucherzahlen oder Umsätze – sind nicht geschuldet und werden nicht garantiert, da diese von Algorithmen Dritter abhängen.
§ 7 Schaltung von Werbeanzeigen (Google Ads / Meta Ads)
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einrichtung und Betreuung von Werbeanzeigen in Suchmaschinen und sozialen Medien. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Leads, Verkaufszahlen, Klickpreise) sind nicht geschuldet.
Die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen (Werbebudget) sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber direkt getragen, sofern nicht abweichend vereinbart.
Die Auswahl und Freigabe der Anzeigeninhalte (Texte, Bilder, Videos) obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit freigegebener Anzeigeninhalte.
§ 8 Integration von Drittanbieter-Diensten
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Drittanbieter-Dienste eingesetzt werden (z. B. Sanity CMS, Vercel, Google, Meta, Resend), übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Verfügbarkeit, Performance, Datenschutzkonformität oder Änderungen dieser Dienste. Der Auftraggeber ist für den Abschluss etwaiger eigener Nutzungsverträge mit Drittanbietern selbst verantwortlich.
Teil 3 – Vergütung, Abnahme und Rechte
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.
Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:
- 50 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50 % der Auftragssumme nach Fertigstellung und vor finaler Übergabe
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zulässig.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Übertragung von Nutzungsrechten sowie die finale Übergabe von Projektdateien von der vollständigen Bezahlung der Auftragssumme abhängig zu machen.
§ 10 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt zwei Wochen ab Abnahmeaufforderung. Sofern sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt bei stillschweigender Inbetriebnahme oder Veröffentlichung.
§ 11 Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Projekts erstellten Arbeiten – einschließlich Konzepte, Entwürfe, Code und Gestaltungen – sind urheberrechtlich geschützte Werke des Auftragnehmers.
Mit vollständiger Bezahlung der Auftragssumme räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer behält das Recht, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Portfolio, Referenzen) in angemessener Weise öffentlich darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Teil 4 – Haftung, Datenschutz und Schlussbestimmungen
§ 13 Haftung und Freistellung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
- Ergebnisse aus SEO-Maßnahmen oder Werbeanzeigen, da diese von Algorithmen Dritter abhängen
- Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten (z. B. Vercel, Sanity, Google, Meta)
- Rechtsverstöße durch vom Auftraggeber bereitgestellte oder freigegebene Inhalte
- Schäden durch nachträgliche Änderungen am Projekt durch den Auftraggeber oder Dritte
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder aufgrund rechtswidriger Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erhoben werden. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 14 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG.
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden und dies eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
§ 15 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und Projektdetails – vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 16 Wartung und Support
Laufende Wartungs- und Supportleistungen sind nicht Bestandteil des Projektauftrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Auftragnehmer bietet entsprechende Leistungen auf Anfrage gesondert an.
§ 17 Kündigung und Auftragsabbruch
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Bricht der Auftraggeber einen laufenden Auftrag ab, ist der bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachte Leistungsanteil vollständig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf diesen Betrag angerechnet.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich äquivalente wirksame Regelung zu ersetzen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.